Kanten harmonisch abrunden - Die »5-zu-7-Regel«
 

Wenn Kanten ungleichmäßig abgerundet werden sollen, sind die Möglichkeiten bei der maschinellen Herstellung durch die vorhandenen Fräser stark eingeschränkt. Oft stehen nur einfache Halbrund- oder Viertelstabfräser zur Verfügung. Noch schwieriger wird es bei Messer- und Werkzeuggriffen, wenn sich die Abrundungen im Verlauf verändern.

Auch bei der Fertigung von Hand ist es oft schwierig, die Kanten harmonisch abzurunden, wenn die Silhouette beibehalten werden soll. Beispielsweise erscheinen Werkzeuggriffe oft eckig und klobig, weil lediglich die Kanten etwas gerundet wurden. Die Erfahrung zeigt, dass es fast unmöglich ist, eine saubere Rundung direkt auszufor-men. Die Lösung ist, mit Facetten zu arbeiten. Doch wie groß sollen die Facetten dabei sein?

Die »5-zu-7-Regel«

Möchten Sie eine 90°-Kante mit einer Rundung versehen, brauchen Sie zuerst die Maße, bei der die Rundung auf beiden Flächen jeweils beginnen soll. Wir bezeichnen diese Linien als Endlinien. Der Abstand zwischen Endlinie und Kante wird in 12 Teile geteilt. Die Linie, bis zu der die erste Facette gehen soll, ist 5/12 von der Endlinie und 7/12 von der Kante entfernt. Die Strecke wird im Verhältnis 5 zu 7 geteilt. Dasselbe geschieht auf der anderen Fläche. Auch hier wird die Fläche im Verhältnis 5 zu 7 geteilt.

Die »5-zu-7-Regel«

Für die erste Facette werden die Strecken nach der 5-zu-7-Regel geteilt

 

Tipp zum schnellen Anzeichen von 5 zu 7: Als erstes halbieren Sie die Strecke, dann halbieren Sie diese Strecke erneut. Das dritte Viertel (von der Kante aus gesehen) wird nun gedrittelt. Die erste Markierung nach der Hälfte ist der gesuchte Punkt bei 7/12 zur Kante bzw. 5/12 zur End Linie. In unserem Video zeigen wir Ihnen das in der Praxis.

 

Zwischen diesen beiden Linien können Sie nun die erste Facette ausarbeiten und so die beiden Linien durch eine Fläche verbinden. Diese Facette bzw. Fläche tangiert die Abrundung genau an nur einem Punkt, nämlich in ihrer Mitte. Zeichnen Sie deshalb jetzt auf der Fläche eine Mittellinie ein. Diese Mittellinie ist wiederum eine Endlinie, die bis zum Ende der Bearbeitung stehen bleiben soll.

Das Vorgehen wiederholt sich: Die Strecken von dieser Endlinie zu den entstandenen Kanten und auf den noch nicht berührten Flächen werden im Verhältnis 5 zu 7 geteilt, so dass Sie zwei weitere Facette anbringen können. Meistens werden danach die Facetten zu schmal, um weitere Linien einzeichnen zu können. Die verbleibenden Kanten können Sie direkt beseitigen, um die Rundungen zu glätten

Weiteren Facetten

Auch für die weiteren Facetten wird die 5-zu-7-Regel angewendet

 

Was in unserem Beispiel an einer geraden Kante gezeigt wurde, funktioniert auch bei komplexen Formen, zum Beispiel einem Werkzeuggriff. Es werden stets die Endlinien eingezeichnet. In diesem Fall sind es Mittellinien auf Flächen und Kanten. An mehreren Stellen wurde dann die 5-zu-7-Regel angewendet und diese Punkte verbunden. In der Praxis muss der Abstand von Endlinie zu Kante nicht immer akribisch aufgeteilt werden. Häufig reicht es, per Augenmaß »ein wenig mehr« als die halbe Strecke anzureißen. Mit dieser Methode ist die Abrundung von Kanten ganz schnell möglich. Statt auf das sagenumwobene »Gefühl für Formen« können Sie sich künftig auf die einfache 5-zu-7-Regel verlassen.

Ausformen von Werkzeuggriffen

Auch zum Ausformen von Werkzeuggriffen ist die 5-zu-7-Regel praktisch